Rumänische Community - Das Erlernen der rumänischen Sprache

Das Erlernen der rumänischen Sprache im öffentlichen Bildungssystem Österreichs

1. Primar- und Sekundarbereich

Rumänische Schülerinnen und Schüler, die das öffentliche österreichische Schulsystem im Primar- und Sekundarbereich besuchen, haben die Möglichkeit, Rumänisch als Erstsprache (Erstsprachunterricht – ESU) zu erlernen. Rumänisch gehört zu den rund 25 Erstsprachen, die im österreichischen Bildungssystem angeboten werden.

Die Lehrpläne für die allgemeine Schulpflicht enthalten entsprechende Rahmenlehrpläne für den Erstsprachunterricht. Derzeit wird Rumänisch als Erstsprache an Volksschulen, Mittelschulen sowie an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) unterrichtet.

Je nach Organisation an der jeweiligen Schule wird der Unterricht entweder als unverbindliche Übung ohne Benotung angeboten; die Teilnahme wird in diesem Fall im Jahreszeugnis mit dem Vermerk „teilgenommen“ bestätigt. Alternativ kann Rumänisch als Freigegenstand geführt werden; in diesem Fall erfolgt eine Benotung.

Die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes ist für die Umsetzung des Erstsprachunterrichts an den Schulen verantwortlich. Rumänisch wird derzeit als Erstsprache in Wien, der Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol unterrichtet.

In Wien erfolgt die Koordination über das Sprachförderzentrum der Bildungsdirektion Wien.

Eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern für den Erstsprachunterricht (ESU) finden Sie unter:

https://bimm.at/wp-content/uploads/2025/10/ansprechpersonensprabidazesubdph.pdf

Eltern können ihr Interesse am Besuch des Rumänischunterrichts für ihre Kinder gegenüber der jeweiligen Schulleitung durch Ausfüllen des folgenden Anmeldeformulars bekunden:

https://www.schule-mehrsprachig.at/fileadmin/Redaktion/Anmeldeformulare/Anmeldeformulare_2025/Rumaenisch_Anmeldeformular_Erstsprachenunterricht_BMB.pdf

Das ausgefüllte Formular ist anschließend im Schulsekretariat der jeweiligen Schule abzugeben.

Gemäß den österreichischen Bestimmungen entscheidet die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes – abhängig von der Anzahl der eingelangten Anmeldungen sowie den verfügbaren Ressourcen – über die Einrichtung des Rumänischunterrichts als Erstsprache in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Für die Einrichtung einer Nachmittagsgruppe sind grundsätzlich mindestens 12 Schülerinnen und Schüler erforderlich; diese Mindestzahl kann jedoch je nach Bundesland variieren.

Die Botschaft von Rumänien in der Republik Österreich ermutigt alle Eltern, ihre Kinder zum Rumänischunterricht als Erstsprache anzumelden. Dieser Unterricht bietet eine wertvolle Möglichkeit, die Kenntnisse der rumänischen Sprache zu vertiefen und zu festigen sowie Kontakte zu anderen rumänischen Kindern zu knüpfen.


RUMÄNISCHUNTERRICHT ALS ERSTSPRACHE AN SCHULEN IN WIEN

Ansprechpartnerin für den am Nachmittag stattfindenden Rumänischunterricht ist Frau Beatrice Baumgartl, die Ihnen gerne weitere Auskünfte erteilt.

E-Mail: beatrice.baumgartl@hotmail.com

Telefon: 0699 1266 4241

• Volksschule

Kinder, die eine Volksschule im öffentlichen Schulsystem Wiens besuchen, können im Schuljahr 2026/2027 den wöchentlichen Rumänischunterricht als Erstsprache an folgenden Schulen besuchen:

● VS Ernst-Melchior-Gasse 9, 1020 Wien – Montag, 15:30–18:00 Uhr

● VS Selzergasse 19, 1150 Wien – Mittwoch, 13:30–16:00 Uhr

● VS Phorusgasse, 1040 Wien – Dienstag, 15:30–18:00 Uhr (Angebot vorbehaltlich einer ausreichenden Anzahl an Anmeldungen)

Für Volksschulkinder ist das ausgefüllte Anmeldeformular direkt an Frau Beatrice Baumgartl zu übermitteln.

Das Formular steht unter folgendem Link zum Download bereit:

https://www.schule-mehrsprachig.at/fileadmin/Redaktion/Anmeldeformulare/Anmeldeformulare_2025/Rumaenisch_Anmeldeformular_Erstsprachenunterricht_BMB.pdf

• Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS)

Der Rumänischunterricht für AHS-Schülerinnen und -Schüler findet im Schuljahr 2025/2026 wie folgt statt:

● Unterstufe (10–14 Jahre) – BRG Steinbruchstraße 33, 1140 Wien, Mittwoch 16:30–18:00 Uhr

● Unterstufe (10–14 Jahre) – BRG Waltergasse 7, 1040 Wien, Freitag 14:30–16:20 Uhr

● Oberstufe (14–18 Jahre bzw. Fortgeschrittene) – BRG Waltergasse 7, 1040 Wien, Freitag 16:30–18:00 Uhr

Die Anmeldung der AHS-Schülerinnen und -Schüler erfolgt ausschließlich über die jeweils besuchte Schule mittels des oben genannten zweisprachigen Anmeldeformulars.

Das ausgefüllte Formular ist im Schulsekretariat oder bei der Klassenvorständin bzw. dem Klassenvorstand abzugeben.

Die eigentliche Anmeldung zum Rumänischunterricht erfolgt im September, zu Beginn des Schuljahres 2026/2027.

Zu Beginn jedes Schuljahres veranstaltet Frau Beatrice Baumgartl in der Regel zwei Informationsveranstaltungen, bei denen weitere Auskünfte über Organisation und Ablauf des Unterrichts erteilt werden.


RUMÄNISCHUNTERRICHT ALS ERSTSPRACHE IN DER STEIERMARK

Im Bundesland Steiermark wird der Rumänischunterricht als Erstsprache im laufenden Schuljahr (2025/2026) von vier Lehrkräften erteilt:

Prof. Mariana Botoroaga – VS Diemlach

Prof. Carmen Ciocirlan – VS Weiz

● Montag: 07:45–12:30 Uhr

● Dienstag: 07:45–13:20 Uhr

● Mittwoch: 07:45–11:30 Uhr

● Donnerstag: 07:45–12:30 Uhr

● Freitag: 09:40–11:35 Uhr

Prof. Marilena Buzle – VS Neudau

● VS Neudau – Montag und Dienstag, 12:50–13:40 Uhr

● MS Neudau – Montag, 13:45–14:25 Uhr; Donnerstag, 13:45–15:15 Uhr

Prof. Dinu Stetco – MS Graz-St. Andrä

● VS Algersdorf Graz – Montag, 14:30–16:10 Uhr

● VS Fischerau Graz – Mittwoch, 14:30–16:10 Uhr

● VS St. Andrä Graz – Freitag, 08:40–09:30 Uhr; 09:45–10:35 Uhr

● VS Reininghaus Graz – Freitag, 11:40–12:35 Uhr; 12:45–13:35 Uhr

● VS Gratkorn – Freitag, 14:30–16:10 Uhr


RUMÄNISCHUNTERRICHT ALS ERSTSPRACHE IN DEN BUNDESLÄNDERN SALZBURG UND TIROL (Konsularbezirk des Generalkonsulats von Rumänien in Salzburg)

Im laufenden Schuljahr (2025/2026) wurden in den Bundesländern Tirol und Salzburg folgende Unterrichtsgruppen für Rumänisch als Erstsprache eingerichtet:

● Tirol: insgesamt 7 Unterrichtsgruppen für alle Schulstufen des Primar- und Sekundarbereichs, davon 4 in Innsbruck und Umgebung, 2 im Raum Kufstein sowie 1 in St. Johann in Tirol.

● Salzburg: insgesamt 6 Unterrichtsgruppen für Volksschulkinder in der Stadt Salzburg.

Für Informationen zur Anmeldung sowie weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Lehrkräfte:

● Adriana DĂRMĂNESCU
Tel.: +43 676 5463059
E-Mail: a.darmanescu@tsn.at
Zuständig für die Schulen in Innsbruck (Volksschule sowie Sekundarstufe)

● Aniela HOFINGER
Tel.: +43 699 18341843
E-Mail: anielahofinger@gmail.com
Zuständig für die Schulen in Salzburg (Volksschule)

● Natalia PRICOPI
Tel.: +43 664 3175351
E-Mail: natalia_pricopi@yahoo.com
Zuständig für die Schulen in Kufstein (Volksschule sowie Sekundarstufe)

● Liliana JALBĂ
Tel.: +43 681 20736624
E-Mail: l.jalba@tsn.at
Zuständig für die Schulen in St. Johann in Tirol (Volksschule sowie Sekundarstufe)

Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Lehrkraft für den Erstsprachunterricht in Österreich gemäß den Bestimmungen des österreichischen Bundesministeriums für Bildung

Nach den Vorgaben des österreichischen Bundesministeriums für Bildung gelten für eine Tätigkeit als Lehrkraft für den Erstsprachunterricht (Erstsprachenunterricht – ESU) im öffentlichen österreichischen Schulsystem folgende Voraussetzungen:

1. Grundvoraussetzungen

● Sprachliche Qualifikation: Beherrschung der Erstsprache auf muttersprachlichem Niveau (bzw. Niveau C2) sowie sehr gute Deutschkenntnisse (in der Regel mindestens Niveau C1) zur Kommunikation mit der Schule und den Kolleginnen und Kollegen.

● Pädagogische Qualifikation: Abschluss eines Lehramts- bzw. pädagogischen Studiums oder eine gleichwertige nachgewiesene Unterrichtserfahrung.

● Staatsangehörigkeit und Arbeitsberechtigung: Rechtmäßige Arbeitsberechtigung in Österreich. Für Staatsangehörige der EU bzw. des EWR besteht freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

2. Schritte im Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren

1. Anerkennung des Hochschulabschlusses (Nostrifizierung)

Wurde das Lehramtsstudium in Rumänien oder in einem anderen Staat außerhalb Österreichs abgeschlossen, ist ein Verfahren zur Anerkennung bzw. Gleichstellung des Abschlusses erforderlich, damit dieser den österreichischen Qualifikationsstandards entspricht.

2. Prüfung des Bedarfs und der Beschäftigungsmöglichkeiten

Erstsprachunterricht wird eingerichtet, wenn eine ausreichende Anzahl von Schülerinnen und Schülern angemeldet ist. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten sich daher an die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes wenden, um sich über bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren.

3. Ergänzende Qualifizierung (Hochschullehrgang)

Je nach Einzelfall kann die Absolvierung eines speziellen Hochschullehrgangs für den Erstsprachunterricht erforderlich sein. Diese Lehrgänge werden von den Pädagogischen Hochschulen (z. B. der Pädagogischen Hochschule Wien) angeboten.

3. Rechtlicher Rahmen des Erstsprachunterrichts

● Status des Unterrichts

In Österreich wird der Unterricht in der Erstsprache im Rahmen des Erstsprachunterrichts (ESU) angeboten. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches, für die Schülerinnen und Schüler freiwilliges Unterrichtsangebot.

● Lehrplan

Der Unterricht erfolgt auf Grundlage des vom Bundesministerium für Bildung genehmigten Lehrplans.


2. Hochschulbereich

Im Bereich der Hochschulbildung bietet das Institut für Romanistik der Universität Wien ein umfassendes Studienangebot im Fach Rumänisch an. Im Rahmen von Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien können Studierende Kenntnisse in den Bereichen Sprache, Literatur, Medien, Kultur und Geschichte erwerben.

Am Institut ist außerdem eine Lektorin bzw. ein Lektor für Rumänisch tätig, entsandt vom Institutul Limbii Române (ILR) in Zusammenarbeit mit der West-Universität Timișoara.

Am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien kann darüber hinaus Rumänisch studiert werden. Das Studienangebot umfasst Bachelor- und Doktoratsstudien im Bereich der transkulturellen Kommunikation sowie Masterstudien im Bereich der Translation.


RUMÄNISCHKURSE DES RUMÄNISCHEN KULTURINSTITUTS WIEN

Das Rumänische Kulturinstitut Wien bietet Rumänischkurse sowohl für Erwachsene als auch für Kinder an.

Weitere Informationen zu den Rumänischkursen für Erwachsene finden Sie unter:

https://www.icr.ro/viena/cursuri-de-limba-romana-pentru-adulti

Weitere Informationen zu den Kursen für rumänische Sprache und Landeskunde für Kinder finden Sie unter:

https://www.icr.ro/viena/cursuri-de-limba-si-civilizatie-romana-pentru-copii

Darüber hinaus werden in zahlreichen rumänischen Kirchengemeinden und religiösen Gemeinschaften in Österreich Kurse für die rumänische Sprache sowie für rumänische Kunst, Kultur und Landeskunde angeboten.

Informationen über diese Pfarrschulen finden Sie auf den Websites bzw. den Social-Media-Kanälen der rumänischen Kirchen und religiösen Gemeinschaften in Österreich.

Eine Übersicht ist unter folgendem Link verfügbar:

https://viena.mae.ro/node/287


Weitere nützliche Links

Ministerium für Bildung (Rumänien)

Digitale Schulbücher:
https://manuale.edu.ro/

Departement für die Rumäninnen und Rumänen im Ausland

Bildungsressourcen:
https://diaspora.gov.ro/resurse/resurse-educationale